AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme und Prä- & Postpartal Trainerin Kathrin Burgbacher (nachfolgend „Leistungserbringerin“ genannt)

  1. Geltungsbereich

1.1. Für die von der Leistungserbringerin angebotenen Dienstleistungen gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen jeweils als zwischen der Leistungserbringerin und den jeweiligen VertragspartnerInnen vereinbart.

1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der Leistungserbringerin und VertragspartnerInnen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. 

1.3. Der Umfang der Leistungen der Hebamme (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebamme (www.reblnc.de) veröffentlichten Fassung.

  1. Vertragsparteien

2.1. VertragsempfängerInnen sind Privatpersonen, die Leistungen der Leistungserbringerin in Anspruch nehmen.

2.2. Diese AGB gelten für diese Gruppe.

2.3. Die Rechtsbeziehungen zwischen den VertragspartnerInnen und der Leistungserbringerin sind privatrechtlicher Natur. 

  1. Angebote
    Die Ankündigung und Bewerbung von Angeboten, insbesondere Kursen, durch die Leistungserbringerin, auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern, ist unverbindlich.
    Die Anmeldung durch die teilnehmende Person erfolgt wie nachstehend beschrieben. 
  2. Vertragsschluss und Anmeldung zu Angeboten

    4.1.
    Die VertragspartnerIn meldet sich über die ausgeschriebenen Kurse in der Kursliste über das Kursplanungstool von Hebamio https://burgbacherkathrin.hebamio.de/kursliste, welche über die Internetseite www.reblnc.de ausgeschrieben sind, an. Bei der Anmeldung erhält sie die AGB und bestätigt deren Erhalt.

4.2. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt per Email durch die Leistungserbringerin die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung). Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die teilnehmende Person ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.

4.3. Es wird angeraten, die E-Mail-Adresse der Leistungserbringerin im Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf den Posteingang der Leistungserbringerin hin zu kontrollieren.
Die Leistungserbringerin übernimmt insofern keine Haftung für den ordnungsgemäßen Zugang des E-Mail-Verkehrs.

4.4. Die Leistungsbuchenden verpflichteten sich, der Leistungserbringerin eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der E-Mail-Adresse, mitzuteilen.

4.5. Bei der Buchung eines Kurses über das Kursplanungstool von Hebamio übermittelt die Vertragspartnerin folgende Daten: Nachname, Vorname, E-Mail, Anmeldegrund/Kurs, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort, Telefonnummer, Krankenversichertennummer, Gültigkeit der Versichertenkarte, Versicherungsträger, Geburtsdatum, voraussichtlicher Entbindungstermin oder tatsächlicher Geburtstermin, falls das Kind bereits geboren ist.

4.6. Näheres zum Datenschutz in Bezug auf die Anwendung bzw. das Kursplanungstool kann unter https://burgbacherkathrin.hebamio.de/datenschutz eingesehen werden. Ein Vertrag zur Erbringung einer darüber hinausgehenden Leistung wird nicht geschlossen.

4.7. Die Kommunikation zwischen der Leistungserbringerin und der VertragspartnerIn und allen externen Personen, die Leistungen bei ihr anfragen oder buchen, erfolgt vorwiegend per E-Mail.  

4.8. Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand, über den errechneten Geburtstermin, bzw. das Geburtsdatum des Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen.

4.9. Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmenden möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen sind in Radolfzell 5, in Konstanz 3 Teilnehmerinnen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Leistunderbringerin behält sich vor, Kurse bei Nichterreichen der erforderlichen MindestteilnehmerInnenzahl nicht durchzuführen.
Sobald die maximale Teilnehmendenzahl erreicht ist, wird dies im Anmeldeprozess des Online-Buchungsprogramms angezeigt. Neue Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt über das Online-Anmeldeformular nicht mehr möglich. Die interessierte Person kann sich dann in der Warteliste zu den jeweiligen Kursangeboten anmelden.

  1. Umfang der Leistungen / Vertragsgegenstand

5.1. Präventionskurse nach §20 SGB V (belly | balance, mama | balance, mamafit | balance)

5.1.1. Kurse, die als zertifizierte Präventionskurse ausgeschrieben sind, werden bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 80%) von den gesetzlichen Krankenkasse zwischen 75 Euro bis zu 100 % der Kursgebühr erstattet. Die meisten Krankenkassen bezuschussen in der Regel 2 Präventionskurse pro Jahr. Die Kursteilnehmerin erkundigt sich vorab bei der Krankenkasse bezüglich der Kostenerstattung. Die Kursgebühr wird im voraus von der Vertragspartnerin selbst bezahlt. Nach Beendigung des Kurses wird von der Leistungserbringerin eine entsprechende Teilnahmebescheinigung mit der Anzahl der Termine, bei denen die Vertragspartnerin anwesend war, ausgestellt. Diese kann dann für die Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

5.1.2. Auch die Beilhilfe bezuschusst Präventionskurse. Die Kursteilnehmerin erkundigt sich vorab bei der Beilhilfe bezüglich der Kostenerstattung. Die Kursgebühr wird im Voraus von der Vertragspartnerin selbst bezahlt. Nach Beendigung des Kurses wird von der Leistungserbringerin eine entsprechende Teilnahmebescheinigung mit der Anzahl der Termine, bei denen die Vertragspartnerin anwesend war, ausgestellt. Diese kann dann für die Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

5.1.3.1. Einige private Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kurskosten von Präventionskursen nach  §20 SGB V. Die Kursteilnehmerin erkundigt sich vorab bei der privaten Krankenkasse, da eine anteilige Kostenübernahme nicht nur von Kasse zu Kasse variiert, sondern auch abhängig von deinem individuellen Vertrag ist. Die Kurse entsprechen dem aktuellen Leitfaden Prävention „Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20, 20 a und 20 b SGB V“ oder der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg.

5.1.3.2. Der Kurs mama | balance wird als Rückbildungskurs in vollem Umfang von den privaten Krankenkassen nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg übernommen.

5.2. strength&mobility | balance
Mit der Buchung des Kurses “strength&mobility | balance“ kauft die Vertragspartnerin eine 10er Karte. Sie bekommt diese bei der Teilnahme an der ersten Kurseinheit in Papierform ausgehändigt. Diese Karte ist personalisiert und nicht auf andere übertragbar.
Sie kann innerhalb von 4 Monaten, ab der ersten teilgenommenen Einheit, an 10 Terminen teilnehmen (Drop-In-Format).
Der Kurs “strength&mobility | balance“ ist an eine Mindestteilnehmerinnenzahl von 3 Personen gekoppelt. Hierfür meldet sich die Teilnehmende verbindlich bis am jeweiligen Vorabend des Kurses über eine Umfrage in der WhatsAppBusiness-Gruppe “strength&mobility | balance Radolfzell” oder “strength&mobility | balance Konstanz” an. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl von 3 Personen entfällt die Kurseinheit. Ebenso ist für jede Kurseinheit eine maximale Teilnehmerinnenzahl von 15 Frauen vorgesehen. Hier werden die Anmeldungen der Reihe nach berücksichtigt.
Die Gebühr für die 10er Karte wird nicht von den Kassen erstattet- weder von der gesetzlichen Krankenkasse, der Beihilfe, noch der privaten Krankenversicherung. Die Kosten sind von der Vertragspartnerin im Voraus zu bezahlen.

5.3. Wartelisten
Mit der Anmeldung auf einer der Wartelisten gibt die Vertragspartnerin die Absicht zur Teilnahme am entsprechenden Kurs ab. Diese Anmeldung ist keine verbindliche Anmeldung für einen Kurs. Sobald es neue Kursdaten, passend zum Geburtstermin der Vertragspartnerin gibt, informiert die Leistungserbringerin diese darüber.
Ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht und ein Platz kann nicht garantiert werden.
Hinweis: Der genannte Kurstermin ist lediglich ein Platzhalter und kein realer Termin. 

  1. Gebühren und Zahlungsbedingungen

6.1.1. Präventionskurse nach §20 SGB V (belly | balance, mama | balance, mamafit | balance) bei gesetzlich Versicherten Vertragspartnerinnen
Kurse, die als zertifizierte Präventionskurse ausgeschrieben sind, werden bei regelmäßiger Teilnahme (mind. 80%) von den gesetzlichen Krankenkasse zwischen 75 Euro bis zu 100 % der Kursgebühr erstattet. Die meisten Krankenkassen bezuschussen in der Regel 2 Präventionskurse pro Jahr. Die Kursteilnehmerin erkundigt sich vorab bei der Krankenkasse bezüglich der Kostenerstattung. Die Kursgebühr wird, nach entsprechender Rechnungsstellung, im Voraus von der Vertragspartnerin selbst bezahlt. Nach Beendigung des Kurses wird von der Leistungserbringerin eine entsprechende Teilnahmebescheinigung mit der Anzahl der Termine, bei denen die Vertragspartnerin anwesend war, ausgestellt. Diese kann dann für die Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

6.1.2. Präventionskurse nach §20 SGB V (belly | balance, mama | balance, mamafit | balance) bei durch Beihilfe versicherten Vertragspartnerinnen
Auch die Beilhilfe bezuschusst Präventionskurse. Die Kursteilnehmerin erkundigt sich vorab bei der Beilhilfe bezüglich der Kostenerstattung. Die Kursgebühr wird im Voraus, nach entsprechender Rechnungsstellung, von der Vertragspartnerin selbst bezahlt. Nach Beendigung des Kurses wird von der Leistungserbringerin eine entsprechende Teilnahmebescheinigung mit der Anzahl der Termine, bei denen die Vertragspartnerin anwesend war, ausgestellt. Diese kann dann für die Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

6.1.3. Präventionskurse nach §20 SGB V (belly | balance, mama | balance, mamafit | balance) bei privat versicherten Vertragspartnerinnen
Einige private Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls die Kurskosten von Präventionskursen nach §20 SGB V. Die Kursteilnehmerin erkundigt sich vorab bei der privaten Krankenkasse, da eine anteilige Kostenübernahme nicht nur von Kasse zu Kasse variiert, sondern auch abhängig von deinem individuellen Vertrag ist. Die Kurse entsprechen dem aktuellen Leitfaden Prävention „Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20, 20 a und 20 b SGB V“ oder der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg (mama | balance Rückbildungskurs).

6.2. strength&mobility | balance
Die Gebühr für die 10er Karte wird nicht von den Kassen erstattet- weder von der gesetzlichen Krankenkasse, der Beihilfe, noch der privaten Krankenverichsicherungen. Die Kosten sind von der Vertragspartnerin im Voraus, nach entsprechender Rechnungsstellung, zu bezahlen.
Für alle Kurse gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung (insbesondere der Internetseite) genannten Gebühr für den jeweiligen Kurs.
Die Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig und wird der Leistungsempfängerin in Rechnung gestellt. 

Der Rechnungsbetrag wird 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig; der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet werden. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten

  1. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung / Stornierungsregelung für Privatpersonen

7.1. Präventionskurse nach §20 SGB V
Innerhalb von 14 Tagen kann die Buchung des Kurses ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dabei werden schon geleistete Zahlungen zu 100% des bezahlten Betrags zurückerstattet.
Sollte in dieser Zeit bereits an einem Training teilgenommen worden sein, wird die Rückerstattung um den anteiligen Wert der bereits besuchte(n) Einheite(n) reduziert.

Danach ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich. Bis 14 Tagen vor Kursstart werden 50% der Gebühr fällig. Danach ist der volle Betrag fällig.
Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (per E-Mail) gegenüber der Leistungserbringerin über den Entschluss, den eindeutig benannten und zuordenbaren Vertrag zu widerrufen, auszuüben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Frist zum Widerruf beginnt spätestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.
Der Widerruf ist zu richten an: Mail: hebamme.kathrin@reblnc.de

7.2. strength&mobility | balance

7.2.1. Kauf der 10er Karte
Innerhalb von 14 Tagen kann die Buchung des Kurses ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dabei werden schon geleistete Zahlungen zu 100% des bezahlten Betrags zurückerstattet.

Danach ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich. Danach ist der volle Betrag fällig. 

Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (per E-Mail) gegenüber der Leistungserbringerin über den Entschluss, den eindeutig benannten und zuordenbaren Vertrag zu widerrufen, auszuüben. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Frist zum Widerruf beginnt spätestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform.

Der Widerruf ist zu richten an: Mail: hebamme.kathrin@reblnc.de

7.2.2. Anmeldung Drop-In-Kurseinheit
Die Anmeldung über eine Umfrage in der WhatsAppBusiness-Gruppe “strength&mobility | balance Radolfzell” oder “strength&mobility | balance Konstanz” kann bis am jeweiligen Vorabend des Kurses um 18 Uhr zurückgezogen werden. Danach gilt die Kurseinheit, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl, als teilgenommen.

 

  1. Kündigung / Verhinderung / Absagen / Verlegung / Änderung

    8.1.Durch Vertragspartnerinnen/Kursteilnehmerinnen
    Die Kündigung muss spätestens zwei Wochen (14 Tage) nach Erhalt dieser Informationen schriftlich per E-Mail an hebamme.kathrin@reblnc.de eingegangen sein. Eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird nur dann vollständig erstattet.

8.2. Absage durch die Leistungserbringerin

Die voraussichtlichen Kurstermine werden in der Ausschreibung bekanntgegeben. Die Leistunserbringerin kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt des Kurses ändern.

Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen, von der Leistungserbringerin nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleitung ein Kurstermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann, wird der Kurstermin verlegt.

8.2.1. Absage eines kompletten Präventionskurses durch die Leistungserbringerin

Die Leistungserbringerin kann bei Nichterreichen der Mindestteilnhemerinnenzahl bis 7 Tage vor Kursbeginn ordnungsgemäß kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail an die Vertragspartnerin bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Kurses erfolgen. Ersatzansprüche erwachsen daraus nicht.  Sofern gewünscht und möglich, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.

Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. 

8.2.2. Absage einer einzelnen Kurseinheit Präventionskurses 

Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen, von der Leistungserbringerin nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleitung ein Kurstermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann, wird der Kurstermin verlegt.
8.2.3. Einer einzelnen Kurseinheit strength&mobility | balance

Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen, von der Leistungserbringerin nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleitung ein Kurstermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann, wird der Kurstermin abgesagt.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerinnenzahl von 3 Personen am jeweiligen Vorabend des Kurses um 18 Uhr entfällt die Kurseinheit.

  1. Haftung

    9.1. Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Leistungserbringerin haftet bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet die Leistungserbringerin nicht. Die Leistungsempfängerin trägt die Verantwortung für sich und ihr Kind.

9.2. Die Leistungserbringerin übernimmt keinerlei Haftung für den Bereich der Garderobe oder für abgelegte Gegenstände oder Kleidungsstücke. In den Kursraum sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden.

9.3. Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut der Leistungsempfängerin bleiben, und für Fahrzeuge der Leistungsempfängerin und von Begleitpersonen, die auf dem Grundstück der Leistungserbringerin oder auf einem von der Leistungserbringerin bereitgestellten Parkplatz abgestellt sind, haftet die Leistungserbringerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; das Gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.

9.4. Die Nutzung des Wickeltisches erfolgt für die Vertragspartenrin Teilnehmende auf eigene Gefahr.  

  1. Erfüllungsort

    Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Ort, an dem der Kurs in der Regel in Präsenz stattfindet.

    10.1.
    Konstanz: Aerobicstudio David Magic Miredin, Reisstrasse 3, 78467 Konstanz

10.2. Radolfzell: HGZ radofine, Forsteistrasse 2, 78315 Radolfzell

10.3. Dettingen: Startpunkt, Kinderhaus St. Verena, Rebweg 11, 78465 Konstanz

Online-Angebote werden vorher entsprechend bei der Bewerbung auch klar kenntlich gemacht bzw. darauf hingewiesen.

  1. Gerichtsstand 

Auf Verträge/Vereinbarungen zwischen der Leistungserbringerin und der Vertragspartnerin findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

Ist die VertragsparterIn Kauffrau*Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Verträgen unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

  1. Verwendung personenbezogener Daten, Datenschutz
    Zum Umgang mit personebezogenen Daten verweiset die Leistungserbringerin hier auf die Datenschutzerklärung unter https://burgbacherkathrin.hebamio.de/datenschutz.

  2. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wird dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. 

(Fassung 09.09.2025)