AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hebamme Kathrin Burgbacher (nachfolgend „Hebamme" genannt)

 

  1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin. Dies sind insbesondere Rückbildungskurse, Beratungen sowie zusätzlich alle weiteren Leistungen der Hebamme. Der Umfang der Leistungen der Hebamme (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebamme (www.reblnc.de) veröffentlichten Fassung.

  1. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

  1. Anmeldung/Vertragsschluss

Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Darstellung eines Angebots stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, hierzu von Seiten der Anmeldenden ein Angebot abzugeben.

Die Anmeldung durch die teilnehmende Person (bindendes Vertragsangebot) erfolgt über den Anmeldelink auf der Internetseite www.reblnc.de (https://burgbacherkathrin.hebamio.de/kursliste). Nach Eingang der Anmeldung erfolgt per Email durch die Hebamme die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) und der AGB. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die teilnehmende Person ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.

Die Leistungsempfängerin hat bei der Anmeldung die Daten zu ihrer Krankenversicherung mitzuteilen.

Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand, über den errechneten Geburtstermin, bzw. das Geburtsdatum des Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen.

Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der teilnehmenden Person erfolgt vorwiegend per Email. Der teilnehmenden Person wird angeraten, die Emailadresse der Hebamme in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin zu kontrollieren. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der Versichertdendaten oder Emailadresse, mitzuteilen.

Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmenden möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Hebamme behält sich vor, Kurse bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen.


Sobald die maximale Teilnehmendenzahl erreicht ist, wird dies im Anmeldeprozess des Online-Buchungsprogramms angezeigt. Neue Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt über das Online-Anmeldeformular aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Auf Anfrage wird die interessierte Person in die Warteliste aufgenommen.

 

  1. Umfang der Leistungen

4.1 Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

4.2 Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg.

4.3 Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

4.4 Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.

 

5.  Wahlleistungen

5.1 Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B. Laboruntersuchungen, die nicht in den Mutterschaftsrichtlinien enthalten sind.

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.

  • 1 Vorgespräch mit Basisdatenerhebung pro Schwangerschaft
  • mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft (telefonisch oder persönlich)
  • 2 Wochenbettbesuche pro Tag in den ersten 10 Wochenbetttagen, 20 Kontakte (telefonisch oder persönlich)
  • mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und 12 Wochen nach der Geburt (bei Adoption 8 Kontakte )
  • 8 Still– und Beikostberatung (telefonisch oder persönlich) bis Ende der Stillzeit oder vollendetem 9. Lebensmonat
  • Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.

    

5.2 Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

 

  1. Gebühren und Zahlungsbedingungen

6.1.1 Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab.

Auch die Kursgebühren für die Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden bei gesetzlich versicherten Personen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Im Fall der Nichtteilnahme werden die jeweils anfallenden Gebühren des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Da die Leistung dennoch erbracht wurde, besteht der Gebührenanspruch für Fehlstunden seitens der Hebamme. Diese Kosten hat die teilnehmende Person zu tragen. Die Vergütung dieser Stunden richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V.

Die teilnehmende Person ist ferner zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden (s. Ziffer 5).

6.1.2 Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruchgenommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen des HGZ radofine umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

6.1.3 Versicherten Personen einer privaten Krankenkasse und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach diesen AGB verpflichtet. Der erstattungsfähige Leistungsumfang wird nach der Privatgebührenordnung von Baden-Württemberg abgerechnet. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

6.2 Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

Für andere Kurse (ausgenommen Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse) gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung (insbesondere Website) genannten Gebühr.

Die Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig und wird der Leistungsempfängerin in Rechnung gestellt. Diese Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung. Für gesonderte Ausstellungen von Quittung und Teilnahmebestätigungen wird eine Bearbeitungsgebühr 5 € erhoben.

Ggf. kann für Wahlleistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

6.3 Im Fall, dass ein Vertrag durch die Hebamme vorzeitig gekündigt werden muss, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Kursstunden (Teilleistung) zum Gesamtumfang berechnet. Das Entgelt für die durchgeführten Kursstunden wird geschuldet. Dies gilt dann nicht, wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.

6.4 Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet werden.

6.5 Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

  1. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Kundschaft

Kundschaft steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Kundschaft ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Die Hebamme weist die teilnehmende Person auf folgendes hin:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. per Email oder ein mit der Post versandter Brief) gegenüber der Hebamme über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, auszuüben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Frist zum Widerruf beginnt spätestens mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform.

Bei Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt entspricht die Höhe des Stornierungsentgeltes der Höhe der Kursgebühr.


Der Widerruf ist zu richten an:

Kathrin Burgbacher, Wallgutstrasse 42, 78462 Konstanz

Mail: hebamme.kathrin@reblnc.de

 

  1. Verhinderung

Bei Verhinderung einer teilnehmenden Person vor Beginn der Veranstaltung kann für die vollständige Veranstaltung eine Ersatzperson benannt werden. Eine Änderung der teilnehmenden Person bedarf der Zustimmung der Hebamme. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

Die Ersatzperson hat selbst unter Angabe der Daten eine eigene Anmeldung für den Kurs durchzuführen (s. Ziffer 3), andernfalls erfolgt kein Schuldendenwechsel. Sofern eine durch die teilnehmende Person vor Beginn des Kurses benannte Ersatzperson an dem Kurs teilnimmt, findet keine Gebührenerhebung statt. Dasselbe gilt, wenn die Hebamme vor Beginn des Kurses eine Ersatzperson aus der Warteliste berücksichtigen kann.

Die Kursstunden bauen jeweils aufeinander auf. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine teilnehmende Person während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. 

  1. Absage / Verlegung / Änderung von Veranstaltungen

Die voraussichtlichen Kurstermine werden in der Ausschreibung bekanntgegeben. Die Hebamme kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt des Kurses ändern.

Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen, von der Hebamme nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleitung ein Kurstermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann, wird der Kurstermin verlegt.

Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer Veranstaltung durch die Hebamme wird unverzüglich erfolgen.

 

  1. Haftung

10.1 Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Hebamme haftet bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet die Hebamme nicht. Die Leistungsempfängerin trägt die Verantwortung für sich und Ihr Kind.

10.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für den Bereich der Garderobe oder für abgelegte Gegenstände oder Kleidungsstücke. In den Kursraum sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden.

10.3 Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum der Hebamme über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.

10.4 Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut der Leistungsempfängerin bleiben, und für Fahrzeuge der Leistungsempfängerin und von Begleitpersonen, die auf dem Grundstück der Hebamme oder auf einem von der Hebamme bereitgestellten Parkplatz abgestellt sind, haftet die Hebamme nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; das Gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.

 

  1. Datenschutz/Schlussbestimmungen

Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten von der Leistungsempfängerin sowie des jeweiligen Kindes erfasst. Informationen hinsichtlich der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem vorstehenden Behandlungsvertrag sowie die Ihnen nach der DS-GVO stehenden Rechte, finden Sie in den „Information zum Datenschutz für die Hebammenbetreuung“, welche dem Behandlungsvertrag beiliegt.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wird dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. (Fassung 19.02.2025)