Nachstehend informieren wir Sie als Eltern bzw. werdende Eltern und demnach als betreute Person hinsichtlich der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, welche im Zusammenhang mit der Hebammenbetreuung und dem damit einhergehenden Behandlungsvertrag sowie die Ihnen nach der DSGVO zustehenden Rechte stehen.
I. Verantwortlicher für die Datenerhebung & Datenschutzbeauftragter
Verantwortliche Stelle ist Kathrin Burgbacher. Sie erreichen die Verantwortliche telefonisch unter 0162/2051378 sowie per E-Mail unter hebamme.kathrin@reblnc.de.
II. Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten und dem Datenschutz.
1. Datenkategorien
Im Rahmen unserer Hebammenbetreuung werden nachfolgende Datenkategorien verarbeitet:
Stammdaten, Geburtsdaten, Adressdaten, Sozialdaten, Sozialversicherungsdaten, Kommunikationsdaten, Gesundheitsdaten
2. Zwecke
Der Zweck der Verarbeitung liegt in der Durchführung und Abwicklung des Behandlungsvertrags und den damit einhergehenden Pflichten sowie zu einer ordnungsgemäßen Dokumentation des Vorgehens.
Damit verbunden ist unter anderem die Verarbeitung sowie Übermittlung von Laborbefunden.
Die Verarbeitung erfolgt weiter zur Abrechnung erbrachter Leistungen gegenüber den Krankenkassen sowie damit verbundener Korrespondenz.
Der Zweck der Verarbeitung liegt schließlich in der Bearbeitung möglicher bzw. Geltendmachung bestehender Ansprüche, die sich aus diesem Verhältnis ergeben sowie der Beweissicherung.
Die Datenverarbeitung erfolgt letztlich auch zur Beantwortung Ihrer Kontaktanfragen.
3. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art.9 Abs. 2 lit. h, Abs. 3 i.V.m. Art. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, die mit dem Behandlungsvertrag in Verbindung stehen.
Darüber hinaus gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c DSGVO, soweit rechtliche Verpflichtung die Verarbeitung für erforderlich halten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist darüber hinaus Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DSGVO, soweit es um die Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen geht, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen stehen.
Weiter stützen wir die Beantwortung Ihrer Kontaktanfragen auf Art. 6 Abs. UAbs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.
Schließlich besteht die Möglichkeit Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage einer Einwilligung zu verarbeiten, die an entsprechender Stelle von uns eingeholt wird, Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
4. Erforderlichkeit der Bereitstellung
Eine Verarbeitung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Behandlung und demnach erforderlich. Werden notwendige personenbezogene Daten nicht bereitgestellt, kann eine der HebBO entsprechende Behandlung nicht erfolgen.
Soweit Sie darüber hinaus um freiwillige Angaben Sie betreffender personenbezogener Daten gebeten werden, resultieren aus der Nichtbereitstellung keine negativen Konsequenzen.
5. Empfängerkategorien
Im Rahmen der Hebammenbetreuung erhalten diejenigen Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen.
Als an der Behandlung beteiligt gilt auch das von uns beauftragte Labor.
Ihre personenbezogenen Daten werden von Fachpersonal bzw. unter dessen Verantwortung verarbeitet, welches der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt.
Externe Empfänger
Darüber hinaus erfolgt eine Übermittlung an öffentlich-rechtliche Kostenträger, insbesondere Ihre gesetzliche Krankenkasse, zur Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Daneben werden im Rahmen unserer Dokumentationspflicht externe Empfänger eingesetzt, die neben einer Infrastruktur ein Dokumentationssystem zur Verfügung stellen. Vorliegend werden Ihre Daten an den Auftragsverarbeiter, die Hebamme, übermittelt sowie an den Subunternehmer Hebamio, welcher die Software bereitstellt.
Die eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister sind dabei vertraglich gebunden.
6. Datenquellen
Grundsätzlich erfolgt die Erhebung Ihrer Daten direkt bei Ihnen. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten aus Quellen Dritter erfolgt dann, wenn wir diese zulässigerweise von Dritten erheben bzw. erhalten durften.
Bei den von Dritten erhobenen bzw. erhaltenen Daten handelt es sich um solche, die aus der Befundübermittlung stammen. Die dazugehörige Quelle ist demnach das Labor, welches Ihren Befund ausgestellt hat.
7. Drittlandübermittlung
Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.
8. Kriterien für die Speicherdauer
Die im Rahmen der Betreuung verarbeiteten Daten werden unverzüglich nach Erfüllung der festgelegten Zwecke gelöscht, soweit rechtliche Verpflichtungen der Löschung nicht entgegenstehen. In diesen Fällen werden Ihre personenbezogenen Daten nach Entfallen der rechtlichen Verpflichtung sowie nach Ablauf etwaiger daraus resultierender Anspruchsfristen gelöscht.
Grundsätzlich besteht die Löschpflicht mit Beendigung der Hebammenbetreuung bzw. der Behandlung. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir jedoch verpflichtet, diejenigen Daten, die mit der Behandlung in Verbindung stehen, mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Darüber hinaus kann eine Aufbewahrung aus Beweissicherungsgründen bis zu dreißig Jahre rechtfertigen.
III. Ihre Betroffenenrechte
Sie haben uns gegenüber unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und im jeweiligen gesetzlichen Umfang das Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Weiter haben Sie gem. Art. 21 Abs. 1 S. 1 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Ihre Daten werden nicht mehr verarbeitet, es sei denn, der Verantwortliche kann zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betreuten Person überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient, Art. 21 Abs. 1 S. 2 DSGVO.
Ferner haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt, Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Vorliegende, unter Datenkategorien aufgeführte, Datenverarbeitungen beruhen jedoch nicht auf von Ihnen erteilte Einwilligungen, sodass Ihnen dieses Recht lediglich bei im Laufe der Hebammenbetreuung eingeholten Einwilligungen zusteht.
Letztlich steht Ihnen auch das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht gem. Art. 77 DSGVO zu. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat, in dem Sie sich aufhalten, oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. In Baden-Württemberg ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Stuttgart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hebamme Kathrin Burgbacher (nachfolgend „Hebamme" genannt)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin. Dies sind insbesondere Rückbildungskurse, Beratungen sowie zusätzlich alle weiteren Leistungen der Hebamme. Der Umfang der Leistungen der Hebamme (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebamme (www.reblnc.de) veröffentlichten Fassung.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Darstellung eines Angebots stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, hierzu von Seiten der Anmeldenden ein Angebot abzugeben.
Die Anmeldung durch die teilnehmende Person (bindendes Vertragsangebot) erfolgt über den Anmeldelink auf der Internetseite www.reblnc.de (https://burgbacherkathrin.hebamio.de/kursliste). Nach Eingang der Anmeldung erfolgt per Email durch die Hebamme die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) und der AGB. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die teilnehmende Person ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Die Leistungsempfängerin hat bei der Anmeldung die Daten zu ihrer Krankenversicherung mitzuteilen.
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand, über den errechneten Geburtstermin, bzw. das Geburtsdatum des Kindes sowie über eventuell bestehende Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der teilnehmenden Person erfolgt vorwiegend per Email. Der teilnehmenden Person wird angeraten, die Emailadresse der Hebamme in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin zu kontrollieren. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der Versichertdendaten oder Emailadresse, mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmenden möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die Hebamme behält sich vor, Kurse bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen.
Sobald die maximale Teilnehmendenzahl erreicht ist, wird dies im Anmeldeprozess des Online-Buchungsprogramms angezeigt. Neue Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt über das Online-Anmeldeformular aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Auf Anfrage wird die interessierte Person in die Warteliste aufgenommen.
4.1 Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
4.2 Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg.
4.3 Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
4.4 Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
5. Wahlleistungen
5.1 Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B. Laboruntersuchungen, die nicht in den Mutterschaftsrichtlinien enthalten sind.
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
5.2 Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
6.1.1 Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab.
Auch die Kursgebühren für die Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden bei gesetzlich versicherten Personen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Im Fall der Nichtteilnahme werden die jeweils anfallenden Gebühren des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Da die Leistung dennoch erbracht wurde, besteht der Gebührenanspruch für Fehlstunden seitens der Hebamme. Diese Kosten hat die teilnehmende Person zu tragen. Die Vergütung dieser Stunden richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V.
Die teilnehmende Person ist ferner zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden (s. Ziffer 5).
6.1.2 Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruchgenommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen des HGZ radofine umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
6.1.3 Versicherten Personen einer privaten Krankenkasse und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach diesen AGB verpflichtet. Der erstattungsfähige Leistungsumfang wird nach der Privatgebührenordnung von Baden-Württemberg abgerechnet. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
6.2 Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
Für andere Kurse (ausgenommen Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse) gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung (insbesondere Website) genannten Gebühr.
Die Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig und wird der Leistungsempfängerin in Rechnung gestellt. Diese Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung. Für gesonderte Ausstellungen von Quittung und Teilnahmebestätigungen wird eine Bearbeitungsgebühr 5 € erhoben.
Ggf. kann für Wahlleistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
6.3 Im Fall, dass ein Vertrag durch die Hebamme vorzeitig gekündigt werden muss, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Kursstunden (Teilleistung) zum Gesamtumfang berechnet. Das Entgelt für die durchgeführten Kursstunden wird geschuldet. Dies gilt dann nicht, wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
6.4 Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren berechnet werden.
6.5 Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Kundschaft steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Kundschaft ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die teilnehmende Person auf folgendes hin:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. per Email oder ein mit der Post versandter Brief) gegenüber der Hebamme über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, auszuüben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Frist zum Widerruf beginnt spätestens mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform.
Bei Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt entspricht die Höhe des Stornierungsentgeltes der Höhe der Kursgebühr.
Der Widerruf ist zu richten an:
Kathrin Burgbacher, Wallgutstrasse 42, 78462 Konstanz
Mail: hebamme.kathrin@reblnc.de
Bei Verhinderung einer teilnehmenden Person vor Beginn der Veranstaltung kann für die vollständige Veranstaltung eine Ersatzperson benannt werden. Eine Änderung der teilnehmenden Person bedarf der Zustimmung der Hebamme. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
Die Ersatzperson hat selbst unter Angabe der Daten eine eigene Anmeldung für den Kurs durchzuführen (s. Ziffer 3), andernfalls erfolgt kein Schuldendenwechsel. Sofern eine durch die teilnehmende Person vor Beginn des Kurses benannte Ersatzperson an dem Kurs teilnimmt, findet keine Gebührenerhebung statt. Dasselbe gilt, wenn die Hebamme vor Beginn des Kurses eine Ersatzperson aus der Warteliste berücksichtigen kann.
Die Kursstunden bauen jeweils aufeinander auf. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine teilnehmende Person während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Die voraussichtlichen Kurstermine werden in der Ausschreibung bekanntgegeben. Die Hebamme kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt des Kurses ändern.
Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen, von der Hebamme nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleitung ein Kurstermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann, wird der Kurstermin verlegt.
Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer Veranstaltung durch die Hebamme wird unverzüglich erfolgen.
10.1 Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Hebamme haftet bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet die Hebamme nicht. Die Leistungsempfängerin trägt die Verantwortung für sich und Ihr Kind.
10.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für den Bereich der Garderobe oder für abgelegte Gegenstände oder Kleidungsstücke. In den Kursraum sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden.
10.3 Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum der Hebamme über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.
10.4 Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut der Leistungsempfängerin bleiben, und für Fahrzeuge der Leistungsempfängerin und von Begleitpersonen, die auf dem Grundstück der Hebamme oder auf einem von der Hebamme bereitgestellten Parkplatz abgestellt sind, haftet die Hebamme nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; das Gleiche gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.
Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten von der Leistungsempfängerin sowie des jeweiligen Kindes erfasst. Informationen hinsichtlich der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem vorstehenden Behandlungsvertrag sowie die Ihnen nach der DS-GVO stehenden Rechte, finden Sie in den „Information zum Datenschutz für die Hebammenbetreuung“, welche dem Behandlungsvertrag beiliegt.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wird dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. (Fassung 19.02.2025)
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.